überragende Marktstellung

überragende Marktstellung
Marktbeherrschung.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • marktbeherrschendes Unternehmen — marktbeherrschendes Unternehmen,   Wettbewerbsrecht: Marktbeherrschung im Sinne des Gesammelten gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 26. 8. 1998 liegt vor, wenn ein Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art …   Universal-Lexikon

  • Deutsches Kartellrecht — 1. Die Geschichte des D.K. wird durch eine Grundsatzentscheidung des Reichsgerichts aus dem Jahr 1897 geprägt, wonach die Kartellbildung im Rahmen der Vertragsfreiheit allgemein als zulässig angesehen wurde, da sich das Recht auf Gewerbefreiheit… …   Lexikon der Economics

  • Kollektive Marktbeherrschung — Marktbeherrschende Stellung ist ein Begriff des Kartellrechts. Er bezeichnet eine Situation, in welcher ein Unternehmen keinem oder nur ungenügendem Wettbewerbsdruck ausgesetzt ist. Die genaue Definition unterscheidet sich je nach Gesetzgebung.… …   Deutsch Wikipedia

  • Marktbeherrschende Stellung — ist ein Begriff des Kartellrechts. Er bezeichnet eine Situation, in der ein Unternehmen keinem oder nur ungenügendem Wettbewerbsdruck ausgesetzt ist. Die genaue Definition unterscheidet sich je nach Gesetzgebung. Ein Unternehmen kann als Anbieter …   Deutsch Wikipedia

  • Marktbeherrschende Unternehmung — Marktbeherrschende Stellung ist ein Begriff des Kartellrechts. Er bezeichnet eine Situation, in welcher ein Unternehmen keinem oder nur ungenügendem Wettbewerbsdruck ausgesetzt ist. Die genaue Definition unterscheidet sich je nach Gesetzgebung.… …   Deutsch Wikipedia

  • Marktbeherrschendes Unternehmen — Marktbeherrschende Stellung ist ein Begriff des Kartellrechts. Er bezeichnet eine Situation, in welcher ein Unternehmen keinem oder nur ungenügendem Wettbewerbsdruck ausgesetzt ist. Die genaue Definition unterscheidet sich je nach Gesetzgebung.… …   Deutsch Wikipedia

  • Marktbeherrschung — Marktbeherrschende Stellung ist ein Begriff des Kartellrechts. Er bezeichnet eine Situation, in welcher ein Unternehmen keinem oder nur ungenügendem Wettbewerbsdruck ausgesetzt ist. Die genaue Definition unterscheidet sich je nach Gesetzgebung.… …   Deutsch Wikipedia

  • Marktbeherrschung — I. Wettbewerbsrecht:Tatbestandsmerkmal der Fusionskontrolle und der Missbrauchsaufsicht (⇡ Deutsches Kartellrecht, ⇡ Europäisches Kartellrecht). Individuelle M. liegt vor, wenn Unternehmen ohne Wettbewerber sind, keinem wesentlichen Wettbewerb… …   Lexikon der Economics

  • Fusionskontrolle — Fusionskontrolle,   Zusammenschlusskontrolle, 1973 in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eingeführtes Instrument der Wettbewerbspolitik, das dazu dienen soll, wettbewerbspolitisch unerwünschte Unternehmenszusammenschlüsse zu… …   Universal-Lexikon

  • Shimano — Rechtsform Kabushiki gaisha (Aktiengesellschaft) ISIN JP3358000002 Gründung …   Deutsch Wikipedia

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